Entwicklung einer gemeinsamen Gesundheits- und Arbeitsschutzempfehlung für den Friseurberuf in Europa
Vorstellung des Projektes
Berufsbedingte Hautkrankheiten gehören zu den wichtigsten Gesundheitsgefahren im Friseurhandwerk. Die Prävention berufsbedingter Hautkrankheiten ist deshalb ein übergeordnetes Ziel in allen Europäischen Ländern.
Das von der EU geförderte Projekt „Entwicklung einer gemeinsamen Gesundheits- und Arbeitsschutzempfehlung für den Friseurberuf in Europa, SafeHair 1.0“ wird von der Universität Osnabrück, von Herrn apl. Prof. Dr. med Swen Malte John und von Frau apl. Prof. Dr. rer. nat. Britta Wulfhorst, geleitet und in Kooperation mit Projektpartnern aus Belgien (CSC Chimie), Dänemark (Dansk Frisor and Kosmetiker Vorbund), Deutschland (Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks) und Frankreich (Fédération Nationale de la Coiffure) durchgeführt.
Ziel des Projektes „SafeHair 1.0“ ist es, mit einer konsentierten Absichtserklärung („Deklaration von Dresden“) Handlungsempfehlen zur Umsetzung der „Europäischen Rahmenvereinbarung betreffend der Gesundheitsgefahren im Friseurhandwerk in Europa“ zu begründen, um so einen Beitrag zur Harmonisierung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Friseurhandwerk zu leisten.
Ein weiteres Ziel ist die Entwicklung eines ebenfalls konsentierten Evaluationsinstrumentes (EvaHair), mit welchem der Stand der Umsetzung von Hautschutzmaßnahmen in den Salons der verschiedenen EU-Mitglieds- und Beitrittsanwärterländern erfasst werden kann. Die Ergebnisse können dazu beitragen, bedarfsorientierte Hautschutzmaßnahmen zu konzipieren, einzuführen und zu evaluieren.