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Ätzend? Reizend? Allergieauslösend? Gefahren für die Haut erkennen!

Ätzende Stoffe

Ätzende Stoffe erkennen Sie an folgender Kennzeichnung (Piktogramm), die auf dem Produkt bzw. seiner Verpackung aufgedruckt sein muss: 

 

 

Neues und altes Gefahrenpiktogramm zur Kennzeichnung „hautätzender“ Stoffe (links: neue Kennzeichnung ab 2009; rechts: alte Kennzeichnung bis 2009)

 

Produkte mit einem solchen Piktogramm wirken ätzend auf die Haut und können zu einem „akut-toxischen Kontaktekzem“ (eine plötzlich auftretende, akute Entzündung der Haut) führen! Verschiedene Haarfarben wirken bei unsachgemäßer Anwendung oder zu hohen Konzentrationen ätzend auf die Haut oder Kopfhaut. 

 

Reizende Stoffe

Reizende Stoffe erkennen Sie an folgendem Piktogramm: 

 

 

Neues und altes Gefahrenpiktogramm zur Kennzeichnung „hautreizender“ Stoffe (links: neue Kennzeichnung ab 2009; rechts: alte Kennzeichnung bis 2009)

 

Stoffe, die so gekennzeichnet sind, können bei häufigem bzw. wiederholtem Hautkontakt die Hautbarriere überfordern und ebenfalls zu Entzündungen der Haut („kumulativ-subtoxischen Kontaktekzemen“) führen. 

Allerdings gibt es Ausnahmen! Wasser, Shampoo und Hautreinigungsprodukte wirken ebenfalls bei wiederholter Anwendung reizend, ohne als solches kennzeichnungspflichtig zu sein. Oder haben Sie schon mal ein „X“ auf einem Wasserhahn gesehen?  

 

Allergieauslösende Stoffe

Allergieauslösende Stoffe sind schwerer zu erkennen und werden nicht mit einem Piktogramm gekennzeichnet. Grundsätzlich kann annähernd jeder Stoff eine Allergie auslösen. 

Allergieauslösende Haarfarben sollen deshalb seit November 2011 nicht mehr an Personen unter 16 Jahren angewendet oder verkauft werden und es besteht für Hersteller eine Kennzeichnungspflicht für Produkte, in denen bestimmte, als stark allergieauslösend bekannte Inhaltsstoffe enthalten sind (Kennzeichnung).